Karl Heinz: Google Analytics und andere Tracking Software rechtlich korrekt nutzen

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@@beatovich,

// Frage 2: Wo wird diese Funktion aufgerufen?

Das ist eine sehr gute Frage. Das kann nur ein realer Test beantworten. Im Gegensatz zu 'ga' finden wir nämlich keine Referenz auf gaOptout.

Ich habe es herausgefunden 😀.

Im oben verlinkten Aritkel unter Punkt 4 (Abschnitt Finale Datenschutzerklärung inkl. DSGVO-Hinweise) wird eine Datenschutzerklärung für Google Analytics vorgegeben. Im dritten Abschnitt der Erklärung ist folgendes zu finden:

Opt-Out-Cookies verhindern die zukünftige Erfassung Ihrer Daten beim Besuch dieser Website. Um die Erfassung durch Universal Analytics über verschiedene Geräte hinweg zu verhindern, müssen Sie das Opt-Out auf allen genutzten Systemen durchführen. Wenn Sie hier klicken, wird das Opt-Out-Cookie gesetzt: <a href="javascript:gaOptout()"><strong>Google Analytics deaktivieren</strong></a>

Jetzt ist klar wo die Funktion aufgerufen wird.