Karl Heinz: Google Analytics und andere Tracking Software rechtlich korrekt nutzen

Beitrag lesen

Hallo,

Rechtlich sind bei der Integration von Google Analytics folgende Dinge zu beachten:

  1. Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen
  2. Tracking Code anpassen (Anonymisierung der IP-Adressen)
  3. Tracking Code anpassen (Widerspruchsrecht durch Deaktivierungs-Add-on)
  4. Datenschutzerklärung anpassen
  5. Ggf. Löschung von Altdaten

Weiß jemand wie man die Datenschutzerklärung (Punkt 4) hinsichtlich der DSGVO anpassen muss, wenn man Google Remarketing verwendet?