hallo
Schon schlimm genug, dass ein Gericht darüber entscheiden muss, wie man sich, frei verfügbare, Webseiten anschauen darf.
Eigentlich geht's nicht darum, wie man sich Webseiten anschauen darf. Es geht im Urteil nämlich nicht darum, ob Anbieter die Auslieferung verweigern dürfen, falls man Teile des inhalts ausblendet (ergo adBlock-User ist).