Aloha ;)
Das Gesetz macht hier keine Unterschiede.
Das stimmt nicht! Das (Telemedien-)Gesetz setzt für die Impressumspflicht die Eigenschaft der "Geschäftsmäßigkeit" des Telemediums voraus. Eine Baustellenseite ist aber nicht geschäftsmäßig und verfolgt keinen wirtschaftlichen Zweck - zumindest dann nicht, wenn sie nur aus dem vom OP genannten Text besteht.
Grüße,
RIDER