Hallo
ich bitte um Verständnis dafür, dass ich deine Antwort als unqualifiziert einstufe, auch wenn sie mir offenbart, wie sich die Anwälte bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung vermutlich verhalten würden, um dem Gericht ein X für ein U vorzumachen.
Ich weiß nicht, warum Ralles Antwort für dich unqualifiziert ist. Der Vertragspartner für deinen Internetzugang ist 1&1? Dann ist 1&1 und nur 1&1 dein Ansprechpartner für Störungen. Wie auch schon an anderer Stelle gesagt wurde, ist es dann Sache von 1&1, mit der Telekom in Kontakt zu treten. Die haben nämlich einen Vertrag mit der Telekom, nicht du.
In unserem Gebiet gibt es z. Zt. nur zwei Anbieter für den leitungsbezogenen Hauszugang ("letzte Meile"):
- Telekom per Kupfer
Du kannst dich natürlich auch an die Telekom wenden, weil die nunmal die letzte Meile betreiben, aber dann kannst du auch einen Eimer Wasser auf die Straße schütten und darauf warten, dass das Wasser bergauf fließt. Die Telekom hat keinen Vertrag mit dir und sie werden deine Anfrage zurecht und höflich ignorieren.
Ralle hat mit seinen Ausführungen recht. Wende dich an deinen Vertragspartner. Der ist es, den du dafür, eine Leistung zu erbringen, bezahlst und demgegenüber du das Recht hast, diese Leistungserbringung einzufordern.
Tschö, Auge
Eine Kerze stand [auf dem Abort] bereit, und der Almanach des vergangenen Jahres hing an einer Schnur. Die Herausgeber kannten ihre Leser und druckten den Almanach auf weiches, dünnes Papier.
Kleine freie Männer von Terry Pratchett