Tach!
Und ich bin hier selbst Kläger (einem anderen Verfahren, aber auch vor diesem Gericht). Ich klage an, dass es jemand unterstützt, wenn Hotti meine Lesetips als „Unhöflichkeit“ abwertet.
Sonst kannst du sehr wohl differenzieren zwischen einer Kritik an einer Aussage und der Kritik am Aussagenden. Aber wenn es um dich selbst geht, scheiterst du damit genauso wie wohl die meisten. Seine Formulierung war eine allgemein gehaltene Kritik an einer Handlungsweise. Aus dem Kontext kann man aber entnehmen, dass sie sich an (d)einer konkreten Handlungsweise orientiert. Und genauso wie du hier reagierst, bringst du anderenorts Unverständnis für dieselbe Art der Reaktion auf, wenn sie in vergleichbaren Fällen von der anderen Seite kommt.
dedlfix.