@@dedlfix
Also zuerst alles komplett umgerundet zusammenrechnen und ganz zum Schluss bei der Ausgabe den Wert runden?
Meist ja.
Das kommt ganz darauf an, was du vorhast. Wenn du Einzelpreise für eine Rechnung rundest, dann muss die Rechnungssumme von den auf der Rechnung sichtbaren Zahlen gebildet werden, sonst ist der Betrag nicht nachvollziehbar.
So isses. Bspw. bei Netto- und Bruttopreisen. IIRC kommt die Umsatzsteuer auf jeden einzelnen Artikel drauf und der Betrag wird jeweils auf ganze Cent gerundet. Hast du bspw. einen für 6.66 € und einen für 1.24 € netto, ergibt sich:
| Netto | +19% | Brutto | --- | 6.66 | 7.9254 | 7.93 | 1.24 | 1.4756 | 1.48 | === | Summe | | 9.41
Würdest du die Nettopreise addieren und darauf 19% draufschlagen, wäre das:
| 7.90 | 9.401 | 9.40
Die Abweichung um 1 Cent ist in der Finanzwelt tragischer als wenn irgendwo eine Million versackt.
Also... Deine Tabelle ist irgendwie falsch aufgebaut:
Bezeichnung | Netto | UST-Satz | USt 19% | Brutto | Brutto(Gerundet) Artikel A | 6.66 | 19% | 1.2654() | 7.9254 | 7.93() Artikel B | 1.24 | 19% | 0.2356() | 1.4756 | 1.48() Summe | 7.90 | 19% | 1.5010 | 9.4010 | 9.40
*) Die Angabe der Umsatzsteuer für Einzelposten hat nur informatorischen Charakter.
Für die Rechnung verbindlich ist immer die Gesamtsumme, die sich also aus dem Gesamtnetto errechnet. Sind verschiedene Steuersätze zu beachten, so sind die Netto-Gesamtsummen je Steuersatz zu bilden und aus diesen die Gesamtumsatzsteuer zu errechnen: "das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung" (§ 14 Absatz 4 Nr. 7 UStG)
Bei der Buchung der Rechnung werden - von Käufer und Verkäufer - die Vorsteuer bzw. Umsatzsteuer entsprechend der Rechnung (also die gesamte Umsatzsteuer!) in den entsprechenden Konten (Umsatzsteuer, Vorsteuer) eingebucht. Bei den Sachkonten wird - von Käufer und Verkäufer - stets netto gebucht.
Insofern hat die Angabe der Umsatzsteuer für die einzelnen Positionen nur einen informatorischen Charakter im Sinne der Preisangabenverordnung
Die Abweichung um 1 Cent ist in der Finanzwelt tragischer als wenn irgendwo eine Million versackt.
Nicht in dem Fall. Genau genommen kannst Du auf der Rechnung sogar eine völlig falsche Umsatzsteuer angeben. Allerdings hat das Konsequenzen:
Gibst Du zu viel an, dann musst Du auch diese zu hohe Umsatzsteuer in Deiner Vorsteueranmeldung angeben. Sonst wäre das mindestens Steuerhinterziehung. Bist Du dabei im Irrtum (was immer dann anzunehmen ist, wenn Du nicht in der Absicht handelst, Dich oder hier den Staat zu Unrecht zu begünstigen) ist das gegenüber dem Käufer nicht mal Betrug: Denn § 263 StGB beginnt mit: "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen … ". Allerdings kann das zivilrechtlich die Folge einer Rückzahlungsverpflichtung haben: Viel Spaß beim Buchen derselben.
Gibst Du zu wenig an, dann kann das Finanzamt von Dir die Nachzahlung der zu Unrecht nicht verlangten Umsatzsteuer verlangen. Theoretisch kannst Du das an den betroffenen Kunde weiterreichen. Praktikabel ist das "eher nicht", weil Verbraucher dann in vielen Fällen vom Vertrag zurücktreten können (sehen sich getäuscht) und darunter der Ruf des Unternehmens leidet. Also bucht man die nachgezahlte Umsatzsteuer auch nach, aber ggf. die Strafgebühren vielleicht eine geringe Geldstrafe (die mangels eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland immer eine sehr persönliche Sache ist) unter "Lehrgeld".