Lieber TS,
Deutschland könnte hier weltweit führend werden in der Transparenz-Rechtsprechung (im Web).
wäre das denn DSGVO-konform?
Wir müssten nur mal einen Vorstoß machen!
Wir müssten in aller erster Linie in anderen Bereichen klar Schiff machen. Die Domain-Frage ist eine Luxus-Frage. Die Frage nach z.B. quasi-erlaubter Bestechung ist dagegen keine Luxus-Frage.
Liebe Grüße,
Felix Riesterer.