weil ich befürchte, dass nach dem Blockieren von urheberrechtsverletenden Seiten Artikel 5 GG unterlaufen wird in dem mir eigentlich die Meinungs- und Informationsfreiheit garantiert wird und weil ich SEHR genau weiß, dass viele deutsche Richter idiotisch
"Idiotisch" ist meiner Meinung nach die Masche, das Urheberrecht als Verletzung der Meinungsfreiheit darzustellen.
Das hab ich nicht gerade getan. Ich habe folgendes geschrieben:
"Nicht, dass ich Dich bei Deinem Ansinnen, illegal gehostetes Zeug ansehen zu wollen, unterstützen will, aber, weil ich befürchte, dass nach dem Blockieren von urheberrechtsverletzenden Seiten Artikel 5 GG unterlaufen wird in dem mir eigentlich die Meinungs- und Informationsfreiheit garantiert wird und weil ich SEHR genau weiß, dass viele deutsche Richter idiotisch, auch bewusst am Gesetz vorbei und unter bewusster Ignorierung vorgetragener und bewiesener Tatsachen zielbewusst "urteilen", weise ich Dich schon mal darauf hin, dass möglicherweise der Austausch der DNS-Server durch unzensierte ausreicht."
Und dabei bleibe ich, weil ich schon die Schriftsätze solcher "Rechtsanwälte" sehe, die im Auftrag ihrer gewöhnlich kriminellen Kundschaft (über die ich gerne mal berichte) von "naseweis bis grob rechtsbeugend handelnden" RichterInnen verschiedener LG wie Kassel, Hamburg oder Köln einen Blockadebeschluss zum Beispiel hinsichtlich wordpress.com oder blogger.com verlangen weil es ja beim Urheberrecht auch geht- und ernsthaft befürchte, dass genau diese krude handelnden RichterInnen dann auch diesem Mist einfach mal und, ohne das Gehirn ausreichend zu bemühen, stattgeben.
Das nachfolgende ziehe ich mal vor:
Meinungsfreiheit bedeutet die Freiheit, seine Meinung äußern zu dürfen. Sie bedeutet nicht, dass du irgendein Recht hast, anderer Leute Meinung von ihnen zu erfahren.
Nun ja. Ich bezog mich einzig auf Art. 5 GG und dieser beleuchtet was ich will und wollte:
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
Ich will mir also Informationen reinziehen dürfe, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen.
Ihr solltet wenigstens so ehrlich sein, dass es euch beim Konsumieren von Spongebob & Co. um euer Vergnügen geht, genauer: dass ihr keinen Pfennig für dieses Vergnügen bezahlen wollt.
Ich hab geschrieben "Nicht, dass ich Dich bei Deinem Ansinnen, illegal gehostetes Zeug Zeug ansehen zu wollen, unterstützen will," - Ich habe mich also genau davon distanziert. Ich habe also keine Ahnung wen Du zu diesem "Ihr" zählst fühle mich aber wegen des Antwortcharakters zu Unrecht angegangen.
Würdest du deine Meinung hier nicht kostenlos mitteilen wollen, soll ich dich dann wegen Verstoßes von Artikel 5 des Grundgesetzes verklagen dürfen? Du behinderst mich dann ja schließlich in meiner Freiheit, mir eine Meinung über dich bilden zu können.
Was für ein herrlicher Blödsinn - mir ist nur völlig unklar wo Du aus meiner Äußerung hernimmst, dass ich die Meinungsäußerung von jenen erzwingen will, die diese nicht äußern wollen. Auch mit "*befürchte, dass nach dem Blockieren von urheberrechtsverletenden Seiten Artikel 5 GG unterlaufen wird in dem mir eigentlich die Meinungs- und Informationsfreiheit garantiert wird" habe ich mich auf Art. 5 GG und also mein Recht auf Information aus allgemein zugänglichen Quellen bezogen. Den Rest hast Du einfach dazugedichtet.
Lass' dir das mal durch den Kopf gehen, dann wird dir hoffentlich auffallen, wie albern und kindisch jeder Versuch ist, Verstöße des Urheberrechts als Kampf für die Meinungsfreiheit darstellen zu wollen.
Auch das hab ich gerade definitiv nicht getan. Ich wundere mich sehr ernsthaft über die positiven Bewertungen. Denn inhaltlich ist das krudes Zeug mit dem Du gar nicht auf meine Aussage reagierst - dazu hättest Du meine Aussage nämlich einfach mal beachten müssen. Eine verständige Würdigung meiner Aussage kann Deine Entäußerung jedenfalls nicht sein.