Hallo Karl,
Wie wäre denn die richtige Vorstellung bzw. wie funktioniert das Einreichen in der Praxis bzw. machtst du das tatsächlich immer selbst oder macht das Dein Steuerberater für Dich?
Einen Jahresabschluss dürfte ich nicht(auch nicht mein Buchhalter) selber erstellen und einreichen, klar das übernimmt der Steuerberater. Die haben auch ihre Schnittstellen zu den Ämtern. Wie das im Einzelnen funktioniert(welche Dateiformate, Zertifizierungen, etc.) wurde mir zwar oft erklärt, aber hat mich wenig interessiert, wodurch noch weniger hängen geblieben ist. Bürokratie ist nicht mein Ding, das sollen Leute für mich machen die es erstens dürfen, und zweitens sich auch besser auskennen(sollten).
Wie ist das denn aufgeflogen? Hat Dich jemand verklagt und hast du dann Post bekommen?
Da muss nichts auffliegen, das passiert automatisiert. In deinem Beispiel mit den fehlenden Jahresabschlüssen gibt es mehrere mögliche Ursachen, zb. haben die bereits Probleme, oder die Firma wurde als "ruhend" deklariert, oder bereits in Insolvenzvorbereitung, oder… Kann vieles sein, aber Veröffentlichungen sind Pflicht, zumindest was Kapitalgesellschaften betrifft. Ärgerlich bleibt dabei die Rolle eines Steuerberaters, der unabhängig von seiner Qualität, weder zur Rechenschaft gezogen werden kann, noch darauf verzichtet werden kann. Oder anders, egal was er falsch macht, ausbaden musst du es allein.
Gruss
Henry
Meine Meinung zu DSGVO & Co:
„Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“