Karl Heinz: North Data veröffentlicht Jahresabschluss von Unternehmen

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@@Karl,

ich habe mir gerade mal einige Kunden und Bundesanzeiger angeschaut, da gibt es einige die jahrelang nix mehr im Bundesanzeiger drin haben, obwohl es sich um GmbHs handelt. Die Kunden wissen nicht, das Sie darauf achten müssen und deren Steuerberater vergessen es wohl. Ein Unding. Ärger hat meines Wissen bisher noch keiner dieser Kunden bekommen.

Ich habe gerade herausgefunden, dass Kleinstkapitalgesellschaften nichts im Bundesanzeiger veröffenltichen müssen, vielleicht sind die betreffenden Kunden Kleinstkapitalgesellschaften. Das würde erklären warum die Kunden keinen Ärger bekommen.

Kleinstkapitalgesellschaften (vgl. oben, § 267a HGB) müssen nach MicroBilG und EU-Richtlinie 2012/6/EU ihren (noch weiter vereinfachten) Jahresabschluss meist nicht im Bundesanzeiger veröffentlichen. Es reicht eine Hinterlegung („Auftrag zur Hinterlegung“ im Bundesanzeiger). So hinterlegte Jahresabschlüsse kann man nicht im Bundesanzeiger online abrufen, sondern nur noch kostenpflichtig (derzeit netto 4,50 Euro) über das Unternehmensregister abgerufen werden.

Quelle hier:

https://www.gmbh-guide.de/jahresabschluss-bundesanzeiger.html

An der Stelle die Frage:

Was ist der Unterschied zwischen Bundesanzeiger und Unternehmensregister?