Hello,
ganz einfache Antwort:
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wenn die Anfrage nur auf zusätzliche Informationsmaterialien gerichtet ist, dann werden (zusätzlich zur Benennung der angfragten Sache) genau die Daten benötigt, über deren Weg die Information kommen soll. Alle weiteren sind entbehrlich.
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wenn der Anfrager um ein verbindliches Angebot oder eine Kostenschätzung ("Kostenvoranschlag") nachsucht, dann halte ich die Abfrage einer ladungsfähigen Anschrift für sinnvoll, denn hier soll ja offensichtlich ein Rechtsverhältnis begründet werden. Zusätzlich üblich wären Telefonnummer (Festnetz!) und/oder eMailname. Die wären aber ggf. auch entbehrlich, wenn der Anfrager viel Zeit hat.
Liebe Grüße
Tom S.
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Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
Das Leben selbst ist der Sinn.
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