hallo
Auch hier gilt: außergewöhnliche Behauptungen erfordern außergewöhnliche Beweise. Zu behaupten „Der Staat kontrolliert die Öffentlich-Rechtlichen“ ist nicht genug. Nicht ich muss dir beweisen, dass er es nicht tut, sondern du musst beweisen dass er es tut, denn du stellst die These auf, dass dem so sei. Damit liegt die Beweislast bei dir.
Nehmen wir doch eine andere Aussage:
"Der Staat hat keinerlei Kontrolle über die öffentlich rechtlichen"
Dem würdest du nicht beipflichten, denn gerade du lobst ja die Verfahrensregeln bei Entscheidungen, welche Nachrichten gesendet werden dürfen.
Was willst du eigentlich?
Und dass die Medienlandschaft ausserhalb der Beinflussung durch inner-, ausser- oder substaatliche Organe ist, das willst du jetzt auch nicht ernstlich behaupten.
Weisst du, sich informieren heisst, auch jenseits des garantiert unabhängigen Medienbetriebs zu lauschen.
Zweitens muss ich gar nichts beweisen, solange es der Staat (bzw seine unabhängige Presse) ist, der meinen Eindruck nicht entkräften kann, aber gleichzeitig an mein Geld will.
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