EU-Urheberrechtslinie: Upload-Filter und LSR – Gemeinsame Aktion?
bearbeitet von beatovichhallo
> Die Frage ist, in wessen Taschen dieses Geld landet 😉
Im Internet ist doch jeder Domain-Inhaber ein _Verlag_.
Wenn ein solcher _Verlag_ deine Inhalte publiziert, kannst du ja einen besseren Vertrag aushandeln, falls der Verlag nach EU-LSR zu wirtschaften beginnt, schliesslich ändert der dann seine Leistung gegenüber dir.
Ich sehe da viele Probleme in der LSR, angefangen beim Begriff des Verlags, dann bei der Definition der Umstände, unter der eine Leistung eingefordert werden kann. Da droht nämlich überall sogenannte Wettbewerbsverzerrung.
Es kann etwa nicht sein, dass die Verlage Google einen Freipass geben, und von anderen Gebühren verlangen.
Dann wird auch fällig, dass man das Zitatrecht expliziter definiert, um ein Instrument zu haben welches der US fair-use policy entspricht.
Ansonsten kreiert man für Europa lediglich eine _Achtung Paragraphen Mobbing_ - Situation was dazu führt dass solche LSR-beanspruchende Medien ganz einfach ignoriert.
In welchen Händen wird also das Geld landen? Eventuell in der Händen der Konkurrenz, welche keine LSR-Entschädigung beansprucht.
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