beatovich: Datenschu ... jetzt ich auch noch

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hallo

Eine Anfrage nach Dateneinsicht lässt sich aus meiner Sicht so beantworten.

Sehr geehrter Herr. Die von Ihnen getätigten Angaben sind in keiner Weise ausreichend, um mit irgend welchen Daten identifiziert werden zu können. Wir sind deshalb weder in der Lage noch aus Datenschutzgründen berechtigt irgend eine weiter Auskunft zu geben.

Wenn Sie über einen Account verfügen, dann löschen/ändern Sie Daten dort, falls diese rechtlich zur Löschung/Änderung freigegeben werden dürfen. Denken Sie daran, dass wir durchaus auch verpflichtet sind, Daten aufzubewahren.

Für weitere Auskünfte richten Sie sich an unseren Hosting Provider XY.

  • Was erzählt man in der Datenschutzerklärung korrekterweise über die Logfiles die der Provider speichert? Brauche ich mit dem einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung, nur weil er seine Logfiles anlegt?

Die simple Wahrheit: Logfiles stehen ausserhalb aller Datenänderungsrechte.

  • Was ist über die Aufbewahrungsdauer der Serverlogs zu sagen? Das alles hat man als Seitenbetreiber ja nicht selbst in der Hand.

Zum Schluss noch eine sinnvolle Frage.
Muss beispielsweise ein Verein der Mitgliederdaten hält, auf seiner Webseite auch über diese Daten informieren, auch wenn diese Mitgliederdaten NICHT beim Besuch der Webseite entstehen?

Nein, ein Verein ist nicht verpflichtet, seine Daten auf einem Onlinse-Server zu verwalten, auch dann wenn er eine Website hat.

Es ist mir auch nicht bewusst, dass da ein Unterschied zwischen privaten und Vereinen besteht, da beider Webauftritte als Geschäftsmässig eingestuft werden.

Die simple Konsequenz, dass ich plötzlich jede Anfrage, ob jemand in meinem höchst privaten Adressbuch steht, beantworten muss, ist schlicht absurd.

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