marctrix: Datenschu ... jetzt ich auch noch

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Hej Auge,

[die IP-Adresse] steht im Serverlog, auf das ein Seiteninhaber keinen Einfluss hat.

Mein Anwalt sieht das anders, aber egal.

Drei Anwälte, fünf Rechtsauffassungen …

Besonders was di DSGVO angeht. So extrem ist das echt selten.

Dass ein Anwalt zwei Auffassungen verdienen kann, liegt sicher da dran, ob er jemanden verteidigt oder eine Klage führt. Je nach Perspektive kann die eine oder andere Auffassung lohnender sein 😟

Auf den Log solltest du Einfluss haben. Bei meinem Provider ist das jedenfalls so.

Bei vielen anderen Hostern ist das nicht so.

bei domainfactory sieht das so aus. Kann ich nur jedem empfehlen!

Logfiles könenn nicht oder mit bestimmten Optionen wie Komprimierung und Aufbewahrungsdauer erlaubt werden

Eben, von daher ist das harmlos. Bisher haben alle Datenschutzerklärungsgeneratoren [^1], denen ich begegnet bin, eine Beschreibung dessen, was die Hoster sammeln, in die generierten Erklärungen eingefügt. Keine Ahnung, ob ich wirklich darüber informieren muss, was der Hoster sammelt. Letztlich ist es dem Besucher gegenüber zumindest fair, anzusagen, was außerhalb der eigenen Verantwortlichkeit passiert, wenn er meine Seite besucht. Informiert ist informiert.

Schon. Aber das ist so, als würde an jeder Ampel ein Schild stehen, dass man nur bei "grün" fahren darf. Ich finde, manche Dinge darf man voraussetzen. Wer im Web surft und cniht weiß, dass er Spuren hinterlässt (welche im Detail ist für den Enduser doch egal), sollte was auf den Hinterkopf bekommen!

Ist das evtl. durch die Aufbewahrungspflicht gewisser Dinge nicht nötig?

Wieso solltest du verpflichtet sein personenbezogene Daten zu sammeln? Hat schon mal ein Staatsanwalt bei dir nachgefragt deswegen? Bei welcher Verbrechensaufklärung sollte es helfen?

Da die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ausgesetzt ist, kann eine Strafverfolgungsbehörde wohl den ISP eines Besuchers ermitteln und, solange beim ISP z.B. zu Abrechnungszwecken gespeichert bleibt, wem zu Zeitpunkt X die IP Y zugewiesen war, der Anschlussinhaber, bei dem die IP Y benutzt wurde. Wird die IP, wie bei Flatrates üblich, nicht gespeichert [^2], ist beim ISP Schluss.

Und wie soll dann eine IP auf Deinem Server mit einer Person in Verbindung gebracht werden?

Da du die IP nciht zu Abrechnungszwecken benötigst, darfst du auch gar nciht speichern (Zweckgebundenheit nicht gegeben).

Ansonsten volle Zustimmung!

Marc