Auge: Datenschu ... jetzt ich auch noch

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Hallo

Drei Anwälte, fünf Rechtsauffassungen …

Besonders was di DSGVO angeht. So extrem ist das echt selten.

Dass ein Anwalt zwei Auffassungen verdienen kann, liegt sicher da dran, ob er jemanden verteidigt oder eine Klage führt. Je nach Perspektive kann die eine oder andere Auffassung lohnender sein 😟

Tja, man mag das moralisch bewerten, wie man will, aber der Anwalt soll das Mögliche für seinen Mandanten tun. Oft missfällt vielen das Mögliche.

Bisher haben alle Datenschutzerklärungsgeneratoren, denen ich begegnet bin, eine Beschreibung dessen, was die Hoster sammeln, in die generierten Erklärungen eingefügt.

Schon. Aber das ist so, als würde an jeder Ampel ein Schild stehen, dass man nur bei "grün" fahren darf. Ich finde, manche Dinge darf man voraussetzen. Wer im Web surft und cniht weiß, dass er Spuren hinterlässt (welche im Detail ist für den Enduser doch egal), sollte was auf den Hinterkopf bekommen!

Das möchte ich mir unter keinen Umständen zueigen machen! Nach meiner Erfahrung darf man nie und nimmer nicht annehmen, die Leute (im statistischen Mittel) wüssten auch nur im Ansatz, was da passiert. Du würdest aus der Aufgabe, Kopfnüsse zu verteilen, nie wieder herauskommen.

Da die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ausgesetzt ist, kann eine Strafverfolgungsbehörde wohl den ISP eines Besuchers ermitteln und, solange beim ISP z.B. zu Abrechnungszwecken gespeichert bleibt, wem zu Zeitpunkt X die IP Y zugewiesen war, der Anschlussinhaber, bei dem die IP Y benutzt wurde. Wird die IP, wie bei Flatrates üblich, nicht gespeichert [^2], ist beim ISP Schluss.

Und wie soll dann eine IP auf Deinem Server mit einer Person in Verbindung gebracht werden?

Berechtigten Stellen, wie Strafverfolgungsbehörden, können diese Informationen über den ISP ermitteln und verknüpfen. Wer hat heute schon noch eine Flatrate …?

Da du die IP nciht zu Abrechnungszwecken benötigst, darfst du auch gar nciht speichern (Zweckgebundenheit nicht gegeben).

Der ISP darf das für den Anteil „Wer hatte wann welche IP?“ zu Abrechnungszwecken (wenn das der Fall ist). Mein Hoster darf das für den Anteil „Mit welcher IP wurde wann auf welche Ressource zugegriffen?“ für die Sicherstellung des technischen Betriebs (wie es überall heißt). Selbst wenn ich IPs nicht speichern darf, weil ich keinen zweck nachweisen kann, andere können das.

Tschö, Auge

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Eine Kerze stand [auf dem Abort] bereit, und der Almanach des vergangenen Jahres hing an einer Schnur. Die Herausgeber kannten ihre Leser und druckten den Almanach auf weiches, dünnes Papier.
Kleine freie Männer von Terry Pratchett