Christian Kruse: Datenschu ... jetzt ich auch noch

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Hallo marctrix,

Da du die IP nciht zu Abrechnungszwecken benötigst, darfst du auch gar nciht speichern (Zweckgebundenheit nicht gegeben).

Der ISP darf das für den Anteil „Wer hatte wann welche IP?“ zu Abrechnungszwecken (wenn das der Fall ist). Mein Hoster darf das für den Anteil „Mit welcher IP wurde wann auf welche Ressource zugegriffen?“ für die Sicherstellung des technischen Betriebs (wie es überall heißt). Selbst wenn ich IPs nicht speichern darf, weil ich keinen zweck nachweisen kann, andere können das.

Welche Gründe kann es denn geben, IPs zur Aufrechterhaltung des technischen Betriebes zu speichern?

Sobald die Site ausgeliefert wurde, kann die IP des clients doch verworfen werden?!?

Da fällt mir als erstes ein: automatisches blockieren von IPs, etwa mit fail2ban. Um Scans und Angriffe zu verlangsamen und zu erschweren.

LG,
CK