Hej pl,
Vielmehr regelt das Gesetz den Umgang mit persönlichen Daten. Und dieser Umgang beginnt mit der Datenerhebung.
So langsam wird es... 😉
D.h., eine Solche liegt vor, wenn die Seite dazu auffordert, persönliche Daten einzugeben, z.B. Name, Vorname, Emailadresse etc. Ein Kontaktformular mit diesen Eingabefeldern erfüllt bereits diesen Tatbestand.
Ja, aber nicht erst seit jetzt.
Außerdem müssen ganz konkrete Gründe vorliegen für diese Datenerhebung. Beispw. eine umfängliche Erfassung der Lieferadresse für den Warenversand. Ergo ist der Wunsch eines privaten Webmasters zur Kontaktaufnahme kein konkreter Grund dafür, persönliche bzw. personenbezogene Daten zu erheben.
Ja, aber nicht erst seit jetzt.
Also ich denke mal, persönliche Meinungen sind keine Personendaten im Sinne dieser Gesetzgebung. Daß also Seiten, auf denen der Betreiber seine Besucher dazu bittet ihre Meinung oder andrnweitig eine Bewertung abzugeben, verschlüsselt übertragen werden küssen, kann ich ich in dieser Kladde nicht erkennen.
Ist IMHO auch nicht nötig, sondern aus anderen hier bereits genannten und dir selbst bekannten Gründen sinnvoll.
Wie die Post mit
Anr., Name, Str., PLZ, Ort
datensicher umgeht, kann ich nicht beurteilen.
Aber bloß weil die Scheiße bauen, heißt das nicht, dass du das jetzt auch darfst…
Ist dir das etwa wirklich nicht klar?
Marc