die Verschlüsselungsfrage ist übrigens nur ein kleiner Teil der neuen Verordnung. Der größere Teil befasst sich mit dem Umgang personenbezogener Daten. Und da wirds richtig interessant, denn bereits vor einigen Jahren wurde per Dekret festgestellt, daß die REMOTE_ADDR persönliche Daten darstellt bzw. daß anhand der IP Adresse ein Personenbezug herstellbar ist.
Das bedeutet, daß jeder Webseitenbetreiber implizit persönliche Daten erhebt.
Du, für den Datenschutz bezüglich IP ist mein Provider zuständig.
Unerheblich. Die Datenschutzerklärung musst Du trotzdem machen. Aber Du kannst dich gerne mit den Anwälten rumsteiten die sich auf sowas spezialisiert haben, und das haben die, aber sowas von! Deine Entscheidung.
MfG