Hello PosteX,
mal eine ganz provokativ kreative Frage:
Nach BGB § 971 "Finderlohn" steht jedem ehrlichen Finder ein Finderloh zu. Ich gehe davon aus, dass sich dieser auch dingliche Güter ("Sachen") bezieht.
Gibt es einen solchen Finderlohn eigentlich auch für immaterielle Güter, wie ein verletztes Urheberrecht (o. ä.)?
Beispiel:
Ein Finder entdeckt, dass vom Betroffenen Bilder im Internet augenscheinlich unter Missachtung dessen Rechte benutzt werden und macht diesen darauf aufmerksam. Dieser erwirkt daraufhin einen Schadenersatz/Lizenzgebühr gegen den Verwender.
Steht nun dem "Finder" ein Finderlohn zu?
Eure Bewertung erbitte nach "Iurisprudentia ab alvo" und nach Erfahrungswerten getrennt!
Liebe Grüße
Tom S.
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Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
Das Leben selbst ist der Sinn.
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