Aloha ;)
Ich habe der Zeitung ein entprechendes Angebot nebst Rechnung für nachträgliche Lizensierung erstellt die nun nach langer Missachtungszeit und notweniger Klage in doppelter Höhe gerichtlich festgestellt wurde. Nun verlangt der "Finder" einen "Finderlohn", da ich ja ohne ihn nicht auf die Rechtsverletzung aufmerksam geworden wäre.
Soll ich es nun meinerseits auf eine Klage ankommen lassen? Hat der "Finder" eine Chance, aus welchem Rechtsaspekt auch immer?
Ich halte den Finderlohn hier für sehr dünn als rechtliche Grundlage. Aber wie @dedlfix schon sagte: Wenn du das genau einschätzen lassen willst musst du zu einem Profi gehen, der das darf und kann.
Die andere Frage ist für mich die, ob du nicht vielleicht jenseits des eventuell-oder-auch-nicht bestehenden Anspruchs dem "Auffinder" etwas zukommen lassen möchtest - aus Dankbarkeit darüber, dass er dich unterrichtet hat, und als Belohnung deinerseits. Die muss sich natürlich nicht an einer bestimmten Höhe orientieren. Aber es wäre sicher was, über das ich eventuell nachdenken würde.
Übrigens steht in § 971 BGB auch folgendes drin: "Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen." - selbst wenn also jetzt ein Gericht den Finderlohnanspruch bestätigen würde (wovon ich nicht ausgehe!), dann müssten sie ja auch den zweiten Halbsatz wörtlich nehmen (denn die Sache hat ja nur für dich als Urheber einen Wert), so wäre damit immerhin keine fix vorgeschriebene Höhe verbunden.
Grüße,
RIDER