Hallo beatovich,
so fragwürdig ist das nicht. Es gibt mehrere Möglichkeiten:
- Jemand sieht eine URV, erkennt sie aber nicht.
- Jemand sieht eine URV, erkennt sie und sagt nichts
- Jemand sieht eine URV, erkennt sie und weist nur den Verletzer darauf hin
- Jemand sieht eine URV, erkennt sie und meldet sie dem Rechteinhaber
Passiert ist Fall 4.
Fall 1 wäre denkbar, liegt aber nicht vor. Der „Finder“ hat die URV ja erkannt.
Fall 3 wäre jemand, der einen Straftäter darauf hinweist, dass er Spuren hinterlassen hat und ansonsten schweigt. Die URV fand statt, der Täter hat seinen Profit gemacht und nun wird das Beweismaterial entfernt. Beihilfe zur Verdunkelung?
Fall 2 ist der, auf den klawischnigg anspielt. Das ist ein Tatzeuge, der weggeht und nichts sagt. Nach allem, was ich weiß, ist das unmoralisch, aber NICHT STRAFBAR.
In den Fällen 2 und 3 mag auch noch Varianten geben, wo Zeugnisverweigerungsrechte ins Spiel kommen.
Rolf
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sumpsi - posui - clusi
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