Ich sehe eine Parallele eher zur Provision, nicht zum Finderlohn. Auch Außendienstler "finden" zwar Interessenten, bekommen aber keinen gesetzlichen "Finderlohn".
A erkennt, dass B einen "Umsatz" machen könnte, z.B. durch einen Lizenzvertrag. Und meldet B diese Möglichkeit.
Da nun A und B keinen privatwirtschaftlichen Vertrag miteinander haben, ist der Anspruch fragwürdig. Denn - so weit mir bekannt - gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene, einklagbare Pflicht zur Zahlung von Provision.
Man stelle sich vor, C gibt D ungefragt einen Tipp, wo er günstiger einkaufen kann und erlangt dadurch einen gesetzlichen Anspruch auf Tipp-Provision.