Hi there,
Fall 2 ist der, auf den klawischnigg anspielt. Das ist ein Tatzeuge, der weggeht und nichts sagt. Nach allem, was ich weiß, ist das unmoralisch, aber NICHT STRAFBAR.
In den Fällen 2 und 3 mag auch noch Varianten geben, wo Zeugnisverweigerungsrechte ins Spiel kommen.
Ja, oder unterlassene Hilfeleistung;) Wie gesagt, ich bin kein Anwalt, aber imho gibts schon irgendeinen Paragraphen, der Zeugen von Rechtsverstößen zur Meldung verpflichtet (hängt natürlich vermutlich auch von der Schwere des Vergehens und vor allem davon ab, daß der Zeuge sich der Strafbarkeit des Beobachteten auch bewußt ist, um Argumente von beatovich endgültig zu entkräften;)
Natürlich ist das alles absurd, aber wir dürfen nicht vergessen, es ist nicht minder absurd als anzunehmen, dafür gäbe es einen "Finderlohn"...😉