Hi there,
Das wäre nur möglich, wenn der Melder hier mit dem Autorenteam zuvor hinreichend Informationen ausgetauscht hat und mit Sicherheit weiss, dass die Zeitung keine Lizenzen oder Erlaubnisse eingeholt hat.
Ja eh, das würde ich auch als zwingende Voraussetzung für einen Finderlohn betrachten. Bei materiellen Gütern gibts auch nur dann Finderlohn, wenn Du etwas findest, und nicht, wenn Du einen verlorenen Gegenstand irgendwo vermutest…
(Was jetzt nichts an der Absurdität der Forderung ändert)