Christian Kruse: DSGVO - Datenschutzerklärung nötig, falls gar keine Daten erhoben werden?

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Hallo Felix,

Es gibt doch hier sicherlich einige Anwesende, die sich nun als "Datenschutzbeauftragter" bezeichnen?

darf ein Datenverarbeiter für diesen Vorgang auch noch der dazu bestellte Datenschutzbeauftragte sein? Meines Wissens nicht.

Es darf kein Interessenkonflikt vorliegen. Als einfacher Mitarbeiter in einer Abteilung sollte das kein Problem sein, aber z.B. der Abteilungsleiter IT ist ungeeignet.

LG,
CK