Felix Riesterer: DSGVO - Datenschutzerklärung nötig, falls gar keine Daten erhoben werden?

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Lieber Henry,

Weil offensichtlich nicht mal die grundsätzlichen(einfachsten) Fragen von Fachleuten(selbst Juristen) klar beantwortet werden können.

das ist keine Schwäche der DSGVO. Sie will ein Ziel erreichen und formuliert die dazu nötigen Verhaltensrichtlinien. Als Gesetz kann und will sie nicht jedes mögliche Detail diktieren. Dazu sind Gerichte da, die prüfen, ob in konkreten Streifällen ihre Absicht richtig oder falsch umgesetzt wurde.

Das machts dann nur noch schlimmer, wenn so ein langer Prozess nicht mal ein klares Ergebnis hervor bringt.

Experten im Heise-Video von gestern mutmaßen, dass es fünf bis zehn Jahre dauern wird, bis in diesem so hoch komplexen Thema einigermaßen Rechtssicherheit herrscht.

Dein Unmut rührt nicht daher, dass die DSGVO selbst unausgegoren sei, sondern dass die Realität des Internets sich einen Dreck um das Datenschutz-Problem geschert hat. Jetzt muss diese Versäumnis eben dringend nachgeholt werden. Siehe dazu auch die Worte von Peter Schaar (ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter) auch bei Heise.

Es ist ja auch ein Unterschied ob etwas verpflichtend ist oder nicht. Nun sind viele gezwungen sich mit der Thematik auseinanderzusetzen aber die Stellen, die dies erzwingen sind nicht in der Lage(oder wollen es nicht), entsprechende Unterstützung zu bieten, denn dann gäbe es zb. diese Frage hier gar nicht.

Auch die Datenschutzstellen in den Ländern rüsten sich für diese Aufgabe. Auch dort arbeiten "nur Menschen". Auch diese werden in dieser Sache jetzt mehr und mehr Erfahrung sammeln, damit Beschwerdefälle verhältnismäßig und zielführend bearbeitet werden können.

So gesehen solltest Du sie nicht als Feinde, sondern als Kooperationspartner betrachten. Das dürfte Deinen Unmut aufgrund einer dann weniger als Bedrohung wahrgenommenen Sachlage besänftigen.

Die Juristen sind sich selbst uneins. Die DSGVO kann niemals perfekt sein, solange sie so aufgebaut sein soll. Hinzu kommt die ständige Anpassung an neue Systeme/Entwicklungen/Möglichkeiten seitens der Webseitenbetreiber. Wenn jemand 100 verschiedene Webseiten/Genres betreut und dann jede DSGVO individuell darauf anpassen muss, ist das schon alles andere als sinnvoll, m.M.n.

Ein Gesetz kann niemals perfekt sein. Deswegen ist es ja ein Gesetz. Seine Umsetzung liegt dann in den Händen der Justiz, die versucht, die Idee hinter dem Gesetz entsprechend umzusetzen. Aber das schrieb ich ja oben schon.

Liebe Grüße,

Felix Riesterer.