Aloha ;)
Gut, damit haben wir das Thema gewechselt zur Frage: Sollte ein Forenbetreiber (zum Selbstschutz) Inhalt aus dem öffentlichen Raum nehmen, wenn er Verdacht hat? Das auf jeden Fall. Aber das hat ja nichts nur mit Urheberrechtsverletzungen zu tun, sondern ist im Ermessen des Servicebetreibers auch in anderen Belangen.
Richtig. Mein "Nein" war damit auch weniger auf deinen Beitrag gemünzt, sondern eher auf die Ungenauigkeit von Tom, der schon von "Feststellung einer möglichen Urheberrechtsverletzung" statt "Feststellung einer Urheberrechtsverletzung" sprach.
Ich weiß, dein Posting war eigentlich nur eine (sachlich korrekte) Spitzfindigkeit.
Ich finds aber für Mitleser, die nicht so viel Ahnung haben, sehr schwierig, das auch zu verstehen und dich darin nicht misszuverstehen. Wer die Flüchtigkeitsformulierung von Tom überliest, den führt dein Posting in eine falsche Richtung.
Deshalb überhaupt mein Einspruch an der Stelle.
Grüße,
RIDER