Camping_RIDER: Problem beim Bilder laden

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Aloha ;)

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Wo steht das denn? Bitte nenne deine Quellen.

Kein Bedarf. Es nützt hier übrigens nicht, mit TMG zu argumentieren, denn das TMG hat das LG Hamburg und das OLG Hamburg nicht davon abgehalten, entsprechende Urteile zu erlassen. Wenn, dann musst du das entsprechende BGH-Urteil von 2007 zitieren.

Und auch in dem steht

In dem Unterlassen, einen als unzulässig erkannten Beitrag zu entfernen, liegt eine […] Perpetuierung der Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen.

Wenn ich nun einen Beitrag als unzulässig erkenne und ihn nicht entferne (deine steile These war ja, um daran zu erinnern, das sei dann mit dem Verschwindenlassen von Beweisen gleichzusetzen), handle ich als Betreiber selbst rechtsverletzend.

Was die „positive Kenntnis“ angeht (die übrigens im TMG nicht drinsteht) hat übrigens das LG Hamburg eine andere Meinung, das im Herbst 2009[1] bereits die Mitteilung einer möglichen Rechtsverletzung als Grundlage dafür gehandelt hat, dass ein Unterlassungsanspruch und damit eine Haftung entsteht - damit is nix mit positiver Kenntnis.

Dem wurde übrigens höherinstanzlich auch nicht widersprochen.

Und sobald die positive Kenntnis offenbar auch nicht unumstritten ist, sind wir wieder an dem Punkt, an dem wir rechtlich verpflichtet sind, auch einem reinen Verdacht nachzugehen und im Zweifel zu löschen.

Grüße,

RIDER

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Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
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  1. also wohlgemerkt nach dem BGH-Urteil und auch nachdem das OLG Hamburg sich mal gegenüber dem LG Hamburg in ähnlicher Sache deutlich geäußert hatte ↩︎