Hallo,
der Artikel https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/google-analytics-datenschutzkonform-einsetzen/
wurde kürzlich um Punkt 5 erweitert. Siehe nachfolgend:
5. Einwilligung einholen
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat am 26. April 2018 ein Positionspapier veröffentlicht, wonach ab dem 25.05.2018 rechtskonformes Webtracking nur mit einer vorherigen informierten Einwilligung des Nutzers möglich sein soll. Verzichtet man auf die Einholung der Einwilligung, riskiert man ein Bußgeld durch eine Aufsichtsbehörde oder eine Abmahnung.
Einwilligung bei Seitenaufruf
Wichtig ist, dass das Tracking erst aktiviert wird, nachdem der Nutzer eingewilligt hat und nicht vorher. Bei Aufruf der Website könnte eine entsprechende Einwilligung durch einen „Cookie-Banner“ eingeholt werden, der sich jedoch auf die Nutzung von Google Analytics bezieht. Ein Beispiel hierfür wäre:
Wenn man das wirklich einbaut werden wohl 95% der Besucher auf "Nein" klicken, dann liefert Analytics so wenig Daten das man sich die Nutzung komplett sparen kann.
Würdet Ihr das Einbauen oder darauf verzichten und das Risiko einer Abmahnung eingehen?