hallo
Darum sollten wir die Frage, externer Zähler oder nicht, gar nicht von der DSGVO her betrachten.
Von woher denn dann, wo es hier doch um die DSGVO geht?!?
Es geht nicht nur um die DSGVO, da Jürgen auch seinerseits zweifel am Sinn des Zugriffszähler geäussert hat.
Ist es erlaubt da auch andere Entscheidungskriterien aufzuführen?
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