Da ist dann aber die Datenschutzerklàrung deines Providers zuständig. Du bist verantwortlich für das was du aktiv tust.
Hm. Das ist problematisch und der liebe Gesetzgeber hat es mal wieder den Gerichten überlassen, das Gummiband-Knäuel zu entwirren. Denn der Provider ist Gehilfe des Betreibers der Webseite. "Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden." Das könnte durch die Gerichte ausgedehnt werden. Denn wenn man zu einer wahrheitsgemäßen Datenschutzerklärung verpflichtet ist, dann "schuldet" man diese.
Das wäre auch vertretbar, denn wenn man seinerseits erklärt, eben diese Daten ausschließlich zur Erkennung von Angriffen zu nutzen und dann z.B. Google seine damit nicht übereinstimmenden Merkwürdigkeiten betreibt, dann hätte man den gutgläubigen Nutzer gewaltig verschei… äh …klappst.
Ich gehe davon aus, dass ein paar windige Anwälte mit zu viel Freizeit und denen sehr gut bekannten StrohmännernInnen (Verzeihung: "Wettbewerbern") genau das austesten werden.
Das Problem ergibt sich bei jeglicher Nutzung Ressourcen Dritter, wie Google-Fonts, Java-Skripts, das angesprochene Zählpixel und allem was noch von fremden Servern kommt.
Lösung:
Das Logging des Hostproviders quasi zum eigenen Handeln erklären.
Bei (bisheriger) Nutzung von Ressourcen Dritter:
Entweder
- die Daten, die bisher von Servern Dritter kamen, auf dem eigenen Server zwischenspeichern, also selbst bereithalten oder
- eben in der Datenschutzerklärung auf deren Datenschutzerklärung hinweisen diese und verlinken oder
- auf die Ressourcen Dritter verzichten.
Grüße aus Metapont.