Hallo,
seit einiger Zeit bietet Google AdWords die Möglichkeit des sogenannten „Custom Intent Marketings“. Mit Hilfe des „Custom Intent Marketings“ ist es möglich URLs von Mitbewerbern im AdWords Konto zu hinterlegen. Man erreicht somit das die eigenen Werbeanzeigen nur Personen ausgespielt werden, die im Vorfeld eine der hinterlegten Mitbewerber URLs besucht haben. Leider wird seitens Google nirgends der technische Hintergrund erklärt. Es wird nicht erklärt wie Google nachvollziehen kann, ob eine Person im Vorfeld eine der hinterlegten Mitbewerber URLs aufgerufen hat.
Zu diesem Sachverhalt hätte ich zwei Fragen:
- Habt Ihr eine Ahnung wie Google herausfindet, ob eine Person eine im AdWords Konto hinterlegte Mitbewerber URL besucht hat?
- Ist das Vorgehen aus Punkt 1 rechtlich einwandfrei?
Viele Grüße
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"Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen."
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