Oder so?
⦿ Ich bestätige, die AGB gelesen zu haben und erkenne diese an.
◯ Ich erkenne die AGB nicht an.
Das dürfte juristisch schief gehen - falls die Vorauswahl dem Kunde so präsentiert wird. Das mag jetzt nebensächlich erscheinen aber damit sind wir bei bei dem Umstand, dass nur der Sachzusammenhang entscheidend für die Frage ist, ob Checkboxen oder Radiobuttons verwendet werden sollten.
Beide haben eine Berechtigung.