Oder das Vertrauen darauf, dass eine unangenehme Klausel eh unwirksam ist und vor Gericht durchfällt.
Nicht grundlos sind die deutschen Gerichte für mich denkbar merkwürdige Organisationen, denen ich höchstes Misstrauen entgegen bringe. (Mal ehrlich: Wenn das alles, was mir über Jahre hinweg seitens diverser Richter als Fehlurteil oder auf leicht ersichtlich nicht zutreffenden Tatsachenbehauptungen (der Richter!) basierender Beschluss präsentiert wurde, nur "Fehler" sein sollen, dann müssten sehr viele Richter jedenfalls für den Job zu dumm sein. Wenn die Richter aber nicht derart dämlich sind wie es nunmehr aus den Beschlüssen hervorgeht, dann bleibt nur Rechtsbeugung - was aber alle "Organe der Rechtspflege" entgegen der Logik ganz einhellig verneinen - und versuchen sogar, mich nach berechtigter Kritik an diesen frechen Rechtsbrüchen zu verfolgen. und auch dabei das Gesetz (hier den insoweit klar zutreffenden §193 StGB) "mal ganz kurz zu vergessen".
- Wenn mir also AGB nicht gefallen, dann kaufe ich einfach nicht.