Hallo
Das hängt vom Format der Rechnung ab.
Soll sie formfrei als Textdatei geliefert werden? Dann würde ich eher schwarz sehen.Oder könnte sie in excellentem HTML5 geliefert werden? Dann hätte ich Hoffnung, dass man relativ leicht einen Parser dafür erstellen könnte.
Bei Rechnungen in solchen Formaten würde ich dräuenden Ärger mit dem Finanzamt vermuten. Solche Dokumente könnte ja jeder, bei dem sie durchkommen, nach Belieben verändern.
PDF und eingescannte Papierdokumente sind es, wie EinfachMartin selbst schreibt, mit denen in freier Wildbahn typischerweise zu rechnen ist.
Es sind durchaus auch andere Dateiformate zulässig oder sogar die "lose" Übertragung der Rechnungsdaten als verknüpfte Werte. Für den Grundsatz der Unveränderbarkeit sollte grundsätzlich ein Zertifikat (Checksumme) erstellt werden.
Klar wird es auch andere Dateiformate geben, die den gesetzlichen Forderungen entsprechen. DOC(X) oder ähnliche gehören ohne weitere Maßnahmen (Wiederherstellbarkeit des Urzustands z.B. mit Hilfe eines DMS) jedoch nicht dazu. Sagt auch die von dir verlinkte Seite in einem anderen Beitrag.
Mir ging es ja darum, dass die Rechnung im DOC(X)-Format[1] an sich auf dem Weg vom Absender zum Adressaten manipulierbar ist.
Tschö, Auge
Eine Kerze stand [auf dem Abort] bereit, und der Almanach des vergangenen Jahres hing an einer Schnur. Die Herausgeber kannten ihre Leser und druckten den Almanach auf weiches, dünnes Papier.
Kleine freie Männer von Terry Pratchett
oder in anderen, vergleichbaren Formaten ↩︎