Hallo Voronoi,
wir können und wollen keine Rechtsberatung liefern. Das vorweg gesagt: wenn es keinen Vertrag gibt, der die Nutzungsrechte regelt, gilt m.E.n: die Urheberrechte liegen bei dir, dein Auftraggeber kann nur die einfachen Nutzungsrechte geltend machen. Mit anderen Worten: du darfst die Software frei vertreiben, du kannst aber deinem Auftraggeber die Nutzung nicht untersagen.
Solltest du FLOSS eingebunden haben, gilt ggfls abweichend deren Lizenz (etwa im Falle der GPL).
LG,
CK