Hello,
ich habe Dir dazu mal ein paar Links rausgesucht:
Wenn Du zu einem angemessenen Gehalt (sozialversichert) fest angestellt warst, gehört das Ergebnis quasi dem Arbeitgeber. Er hat dann üblicherweise automatisch umfangreiche Verwertungs- und Verbietungsrechte.
Etwaige Erfindungen, die dabei gemacht wurden, unterliegen dem Arbeitnehmererfinderrecht.
Das Werk als solches (Einzelstück) gehört vermutlich immer dem Auftraggeber, weil er dafür bezahlt hat, nicht jedoch Verbietungs-, Vervielfältgungs- und Vertriebsrechte, (= Weitergabe von Nutzungsrechten an Kopien).
Wenn Du freiberuflich zusammen mit ihm tätig warst, wird es sich mindestens um eine Urhebergemeinschaft handeln. Es dann jeder einen Anteil am zukünftigen Gewinn. Keiner der Urheber kann der Verwertung widersprechen.
Glück Auf
Tom vom Berg
Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
Das Leben selbst ist der Sinn.