Nachdem man auf welchem Weg auch immer darauf gekommen ist, dass die Flächensumme der Halbkreise gleich der Fläche des Viertelkreises ist, ist ohne weitere Rechnung offensichtlich, dass bei einer Überlappung der Halbkreise um X Quadratgunnars die gleiche Fläche im Viertelkreis frei bleibt.
Guter Gedanke!