Lieber Pit,
Wozu? Das kann doch über Nummern laufen?
nein, kann es nicht. Wenn ein Briefzusteller eine Vorladung zustellen muss, die an eine gemeldete Adresse geht, dann muss er sie zweifelsfrei (oder störungsfrei oder wie auch immer man das nennen mag) zustellen können. Eine Nummer ist dazu nicht geeignet. Nur ein Name.
Meine Adresse?
Musterstraße 12
Wohnung 5
yxzab MeineStadtWo ist das Problem? Deshalb muß auf dem Klingelschild und auf dem Briefkasten nur Wohnung 5 stehen.
Wenn Du das beim Einwohnermeldeamt so angegeben hast, ist obige Forderung erfüllt. In einem solchen Fall gibt es also kein Problem.
Es ist wirklich nur die Frage wer hier ein personenbezogenes Datum von wem öffentlich macht.
Liebe Grüße,
Felix Riesterer.