[..] Zuständig für die Auslegung seien die nationalen Datenschutzbehörden.
Das sind sie auch in Sachen DSGVO. Wobei der Begriff Auslegung
nun nicht gerade Vertrauen schafft.
[..] Zuständig für die Auslegung seien die nationalen Datenschutzbehörden.
Das sind sie auch in Sachen DSGVO. Wobei der Begriff Auslegung
nun nicht gerade Vertrauen schafft.