Auge: Haftung für Internetanschluss

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Hallo

und wie bringt man dann öffentliche WLANs und Rechtmäßigkeit noch übereinander? Ich weiß ja, man kann im Bahnhof eine halbe Stunde auf DB-Kosten herumsurfen - aber wenn jemand bei der Gelegenheit ein Bild von einem unschuldigen kleinen Kind in einer wenig unschuldigen Pose irgendwohin hochlädt (das ist weniger Datenvolumen als ein Rihanna-Video und bleibt deswegen mutmaßlich unter dem Radar einer Mengenkontrolle), dann muss das doch verfolgt werden können.

Nicht, dass es einfach wäre, aber grundsätzlich spricht nichts gegen eine Verfolgung der Straftat. Der Haftungsauschluss gilt ja nur für den WLAN-Provider und nicht für den, der über dieses Netz eine Straftat begeht.

Tschö, Auge

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Eine Kerze stand [auf dem Abort] bereit, und der Almanach des vergangenen Jahres hing an einer Schnur. Die Herausgeber kannten ihre Leser und druckten den Almanach auf weiches, dünnes Papier.
Kleine freie Männer von Terry Pratchett