Wie passt das zu den vielen öffentlichen WLAN die man überall findet, bei denen niemand mehr weiß wer überhaupt drin ist, geschweige denn wer was bestimmtes getan hat?
Öffentliche WLANs fallen unter das Providerprivileg und sind damit von der Haftung freigestellt.
Allerdings habe ich meinen lieben russischen Hausbewohnern nach einer Abmahnung (ich hab nichts gezahlt und inzwischen sogar einen Klageverzicht vorliegen) doch lieber klammheimlich "alles außer Mail und Web" gesperrt.
Die Auseinandersetzung war kurz (mit langen Pausen) und lustig. Insbesondere hat die abmahnende Kanzlei bzw. deren Mandant trotz meiner Aufforderung nichts geliefert "was mir bei der Identifizierung des Raubmordkopierers" dienlich sein könnte. Gar nichts. Da hätte wohl jeder noch nicht vollverkalkte und seinen Beruf ernst nehmende(*) Richter gesagt, "Die haben ja gar kein Interesse daran den wahren Raubmordkopierer zu ermitteln."
Für den Fall der "stark nachgelagerten Abmahnungen" des RA Daniel Sebastian habe ich übrigens einen angemessen freundlich formulierten Musterbrief verfasst.
*) entgegen meinen Erfahrungen soll es solche angeblich noch geben.