Ja, in die Bewerbung. Aber doch nicht in den Lebenslauf, der wird doch nicht für jede Bewerbung neu geschrieben.
Also entweder man macht einen Lebenslauf à la "Der hat's nicht nötig oder nie gelernt, einen Lebenslauf zu schreiben." (Dann muss man in der Bewerbung an den geforderten Skills entlang argumentieren - und "Ja - sowas verkauft auch!") oder man passt auch diesen ein wenig an und nennt darin insbesondere die geforderten Skills. Am besten nochmals:
Denn - und damit hast Du komplett recht - das Eingehen auf die gestellten (oder, im Falle der Initiativbewerbung: mutmaßten) Anforderungen gehört in jedem Fall in die Bewerbung.