Ja. Aber da hatten die Benutzer offenbar auch keine Admin-Rechte...
Auch das hat mit VPN gar nichts zu tun.
Bitte nimm zur Kenntnis und merke Dir gut, dass es um die Frage geht, ob der VPN-Anbieter den Zugang wirksam und gegen den Widerstand eines wissenden Kunden auf ein oder eine bestimmte Anzahl von Geräten beschränken kann.
Selbstverständlich kann er das! Einer bezahlt und der ganze Campus guckt Film -- Hallo!?
So blöd ist doch keiner der Filme gegen Bezahlung über VPN anbietet!
Ansonsten wurde womöglich was ganz anderes verwendet als es hier möglich ist. Die Daten müssen über den 8DSL/Kabel/Sonstwas-Router gehen, also muss getunnelt werden. Dazu muss das ursprüngliche LAN vorhanden sein und voll funktionieren.
Nein es muss eben nicht voll funkionieren. Sonst guckt ja der ganze Campus Filme ohne Bezahlung. Was funktionieren muss, und da hast Du natürlich vollkommen Recht, ist die physikalische Verbindung vom VPNClient zu seinem Gateway und DSL.
MfG