Regina Schaukrug: IP im Linux Terminal ausgeben

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Bitte nimm zur Kenntnis und merke Dir gut, dass es um die Frage geht, ob der VPN-Anbieter den Zugang wirksam und gegen den Widerstand eines wissenden Kunden auf ein oder eine bestimmte Anzahl von Geräten beschränken kann.

Selbstverständlich kann er das! Einer bezahlt und der ganze Campus guckt Film -- Hallo!?

Er kann es wollen, aber können kann er es nicht. Die tatsächliche Zahl der letztendlich versorgten Geräte wirksam und gegen den Widerstand einer nicht ahnungslosen Person zu begrenzen ist ihm völlig unmöglich. Beim Traffic sieht das anders aus, denn den kann er so begrenzen, dass es keinen Spaß mehr macht, wenn der "ganze Campus Film guckt" - mithin also die Freigabe durch den Käufer für diesen selbst so nachteilig wird, dass es ihm nicht in den Sinn kommt, "den ganzen Campus mitgucken zu lassen".