Hallo
Tach!
… auch.
Für mich sind dort zwei Fälle aufgeführt, die beim Wort „sowie“ getrennt werden, für dich nicht.
Ach so liest du das, dass der Teil "ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung" eine Variante ist, die "nicht automatisierte Verarbeitung" die andere, aber nur, wenn die Daten gespeichert werden.
Genau so. :-)
Hmm, das scheint die Lesart zu sein, die beabsichtigt ist, wenn ich Sekundärlitaratur dazu lese. Also Papier-Akten nur wenn sie strukturiert abgelegt sind (Dateisystem im juristischen Sinne), ansonsten alle Verarbeitung.
Ich kann mir auch eine nicht rechnergestützte Erfassung von Daten (zum Beispiel eben auf Papier) mit anschließender Übertragung in ein Rechnersystem zur späteren automatisierten Verarbeitung als Fall nach dem „sowie“ vorstellen. Die DSGVO gilt ja schließlich nicht ausschließlich für das Web oder rechnergestützte Systeme. Warum man das heutzutage auch immer tun wollte.
Dann kommt es wohl eher darauf an, wie eng "Verarbeitung" ausgelegt wird, wenn sie vorübergehend technisch notwendig ist, aber nicht willentlich und dauerhaft erfolgt.
Das ist korrekt.Ich bin da der Meinung von @Christian Kruse und dir, die ihr keine Notwendigkeit für die Dokumentation nicht erfolgender Verarbeitung und Speicherung persönlicher Daten seht oder eine solche sogar als kontraproduktiv bis schädlich anseht.
Tschö, Auge
Eine Kerze stand [auf dem Abort] bereit, und der Almanach des vergangenen Jahres hing an einer Schnur. Die Herausgeber kannten ihre Leser und druckten den Almanach auf weiches, dünnes Papier.
Kleine freie Männer von Terry Pratchett