Hej dedlfix,
ich habe dein Zitat mal gekürzt:
Dann müssen wir jetzt mal Verarbeitung definieren. Das heißt, müssen wir nicht, das definiert Artikel 4: "„Verarbeitung“ [bezeichnet] jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang […] im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das […] das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;"
Also ich meine schon, dass Auslesen, Abfragen und/oder Verwenden unbedingt nötig ist, um Webseiten auszuliefern…
Marc