Hallo Tabellenkalk,
Nein. Das ist tatsächlich sogar eine Straftat […]
Kann man die Frage tatsächlich so pauschal beantworten, oder muss man nicht erstmal nach dem Ort des Geschehens fragen?
Du meinst, wenn der Aufnehmende außerhalb Deutschlands sitzt?
Da bin ich überfragt. Klang mir hier aber auch nicht so, sondern es klang nach einer deutschen Nummer. Und da muss ja durch die Regulierung der BNetzA eine ladungsfähige Anschrift an dem Ort vorliegen, für dessen Vorwahl die Nummer registriert wird. Etwa: ich will in Essen eine Nummer registrieren? Dann benötige ich eine ladungsfähige Anschrift in Essen.
Anbieter wie Sipgate verifizieren das, indem sie an die angegebene Adresse einen Code schicken, der zur Bestätigung der Nummer benötigt wird.
LG,
CK